Immer mehr Almen in niedrigeren Höhen werden erschlossen und somit touristisch zugänglich gemacht, verbaut oder konventionell bewirtschaftet. Das bedeutet eine stärkere Belastung für Boden aber auch das Abwasser. Gleichzeitig heißt dies für die Almwirtschaft, dass diese in immer höhere und komplexere Gebiete weichen muss und die Bedingungen sowohl vom Arbeitsaufwand, als auch durch die zusätzlichen monetären Aufwände, immer uninteressanter für die Landwirte wird. Das will die Intervention 70-12 des GAP Strategieplans umgehen um sowohl die Tradition der Almwirtschaft, als auch das Tierwohl zu sichern. Mit den Naturschutzabteilungen der Bundeslänger gemeinsam, trägt diese Intervention zu einem gesamten Naturschutzplan der Almen in Österreich bei. (1)
Voraussetzungen/ Auflagen für die Landwirte:
mind. 3 ha Almweidefläche bewirtschaftet + mind. 3 RGVE (= Raufutter verzehrende Großvieheinheit zB Kuh)
mind. 60 Kalendertage Tierhaltung auf einer in Österreich liegenden Alm
max. 2 Tiere pro Hektar Alm
genügend natürliches Futter (zulässig: Ausgleichsfütterung wie Heu, Mineralstoffergänzung, Kraftfutter)
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
Verzicht auf Düngemittel
Förderfähige Kosten: Einkommensverluste durch mehr Arbeitszeit, Verzicht auf Mineraldünger und chemischen Pflanzenschutz.
-> bei Weidemanagement (= Bezäunung der Alm ect.): zwischen 2 – 25 €/ ha
-> bei Düngemanagement: zwischen 2 – 10 €/ ha
-> bei Biotopmanagement (=Erhaltung von gefährdeten Pflanzen- und Baumarten): zwischen 4 – 40 €/ ha
Maximal soll pro Jahr (2024 – 2028) aber nicht mehr als 250.331 Eur an Fördergeldern für diese Intervetion ausbezahlt werden.
(1) GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027; Version 2.1; S. 884 ff