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Über das Recht auf Gleichbehandlung und die Dimensionen der Geschlechterdiskriminierung im Alltag

“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Geset. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.” (Artikel 7) (8)

Obwohl die UN-Menschenrechtskonvention allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen dieselben Rechte einräumt, erfahren Menschen Diskriminierung. In diesem Beitrag wollen wir auf Geschlechterdiskriminierung aufmerksam machen, rechtliche Rahmenbedingungen aufzeigen und die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) als Ombudsstelle vorstellen. 

Definition Geschlechterdiskriminierung

Geschlechterdiskriminierung bezeichnet die Benachteiligung, Ungleichbehandlung oder Herabsetzung einer Person aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Geschlechtsausdrucks. Sie liegt vor, wenn Menschen aufgrund dieser Merkmale schlechter gestellt werden als andere Personen in einer vergleichbaren Situation. Die gesetzgebende Instanz definiert: “Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.” (1)

Steirische Gleichstellungsstrategie

Mit dem Ziel, mehr Chancengleichheit zu schaffen, wurde 2021 auch die Steirische Gleichstellungsstrategie entwickelt. Die Handlungsfelder setzen bei den oben genannten Themengebieten an und reichen vom Abbau geschlechtsspezifischer Rollenbilder über den  Ausbau Aus- und Weiterbildungschancen bis hin zur Förderung finanzieller Unabhängigkeit. Das Strategiepapier setzt sich ebenso mit  dem Thema Gewaltfreiheit und Gesundheitsförderung auseinander (4, 5). 

Ergänzend zur Gleichstellungsstrategie hat das Land Steiermark einen Aktionsplan sowie einen entsprechenden Wirkungsbericht veröffentlicht (6). 

Ombudsstelle Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Einrichtung, die in Diskriminierungsfällen, auf vertraulicher Basis, kostenlose rechtliche Beratung durchführt. Die GAW wurde eingerichtet, um die Umsetzung des österreichischen Gleichbehandlungsgesetzes zu unterstützen. Ziel ist es, Diskriminierungen sichtbar zu machen und die Gleichbehandlung aller Menschen zu fördern. Informations- und Sensibilisierungsarbeit tragen hierzu ebenso bei, wie die Beratungstätigkeit. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit der GAW liegt auf der Bekämpfung von Geschlechterdiskriminierung (2). 

Die OECD beschreibt geschlechterdiskriminierende Dimensionen als ein Zusammenspiel von Gesetzen, sozialen Normen, kulturellen Praktiken und gesellschaftlichen Erwartungen, die den Zugang zu Rechten, Ressourcen, Teilhabe und Selbstbestimmung einschränken. Geschlechterdiskriminierung ist demnach nicht nur das Ergebnis einzelner Handlungen, sondern oft in gesellschaftlichen Strukturen verankert (3). 

Zu den konkreten Themen im Bereich Genderdiskriminierung, in denen die GAW unterstützt, zählen unter anderem nachfolgende Bereiche.

Arbeitsverhältnis und Entgeltdiskriminierung 

Frauen verdienen in vielen Branchen noch immer weniger als Männer (Gender-Pay-Gap). Die GAW unterstützt Betroffene, wenn der Verdacht besteht, dass unterschiedliche Bezahlung auf dem Geschlecht beruht. Sie informiert über rechtliche Ansprüche und begleitet mögliche Verfahren .Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts können bereits im Bewerbungsprozess auftreten, etwa durch geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen oder Vorurteile bei Einstellungen und Beförderungen. Auch diskriminierende Kündigungen können unter das Gleichbehandlungsgesetz fallen (7).

Elternschaft und Care-Arbeit

Diskriminierungen aufgrund von Schwangerschaft, Elternschaft oder Betreuungspflichten betreffen nach wie vor viele Menschen – insbesondere Frauen. Die GAW berät beispielsweise bei Benachteiligungen nach der Karenz oder bei Problemen im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigung und familiären Verpflichtungen.

Sexuelle- und geschlechtsbezogene Belästigung

Die Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Betroffene erhalten rechtliche Beratung, Informationen über ihre Rechte und Unterstützung bei weiteren Schritten. Die GAW stellt dazu auch eigenes Informationsmaterial zur Verfügung.

Schutz von trans-, inter- und nicht-binären Personen

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gleichbehandlungsgesetz Menschen aller Geschlechtsidentitäten schützt (7). Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Sichtbarkeit und rechtlichen Absicherung von trans-, inter- und nicht-binären Personen sowie zur Förderung der Chancengleichheit LGBTQ-Bereichs.

Fazit

Um Chancengerechtigkeit für alle Geschlechter zu schaffen, braucht es eine Anpassung sozialer Normen, das Schaffen eines rechtlichen Rahmens, der dieses Ziel stützt und die aktive Mitgestaltung aller Geschlechter. Die Förderung und Ermächtigung von Frauen* sollen hierzu beitragen, ebenso wie männerfokusierte* Angebote zur Bewusstseinsbildung und Handlungsermutigung für mehr Gendergerechtigkeit.

Kontakt Gleichbehandlungsanwaltschaft

Regionalbüro Steiermark
Südtiroler Platz 16
8020 Graz
Telefon: +43 316 720 590
E-Mail: office.stmk@gaw.gv.at

Website: Gleichbehandlungsanwaltschaft

Quellenverzeichnis:

1. Bundesgesetz über die Gleichbehandlung/ Gleichbehandlungsgesetz – GlB

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003395&utm_source=chatgpt.com

2. Gleichbehandlungsanwaltschaft 

Gleichbehandlungsanwaltschaft – Offizielle Website

Geschlecht – Informationen der Gleichbehandlungsanwaltschaft

3. OECD

https://www.oecd.org/en/topics/gender-discrimination-in-social-norms.html?utm_source=chatgpt.com

https://www.oecd.org/en/about/programmes/social-institutions-and-gender-index-sigi.html

4. Steirische Gleichstellungsstrategie (2021)

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11877528_109255607/97708135/Gleichstellungsstrategie%20%281%29.pdf

5. Steirische Gleichstellungsstrategie – Aktionsplan (2025)

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/12820845_162821907/0e8c2cd7/Aktionsplan%202023-2025_Web.pdf

6. Steirische Gleichstellungsstrategie – Wirkungsbericht (2021-2022)

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/12916926_175650770/d2e076b6/Wirkungsbericht%202021-2022_Auf%20einen%20Blick.pdf

7. Steirisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz (2023)

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20230531_46/LGBLA_ST_20230531_46.html

8. UN-Menschenrechtskonvention (1948)

https://e4k4c4x9.delivery.rocketcdn.me/de/wp-content/uploads/sites/4/2019/12/UDHR-dt.pdf