Unter Elektro- und Elektronikgeräte werden Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, verstanden.(1) In unserem Alltag sind Elektro- und Elektronikgeräte unverzichtbar, vom Smartphone über die Kaffeemaschine bis hin zur Solaranlage. Doch was passiert mit diesen Produkten, wenn sie ausgedient haben? Genau hier setzt die EAG-Verordnung (Elektroaltgeräte-Verordnung) an, die auf der EU-WEEE-Richtlinie basiert und klare Regeln für den Umgang mit Elektroaltgeräten schafft.
Von der Verordnung werden diverse Gerätekategorien erfasst, darunter Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte, kleine IT- und Telekommunikationsgeräte sowie Photovoltaikmodule.(2) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) aktualisiert regelmäßig die Listen bezüglich der Einstufungen von Geräten (Zuordnungslisten, auch im Hinblick auf die Zuordnung zu EAG aus privaten Haushalten oder zu Geräten für gewerbliche Zwecke).(3).
Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten werden als „Elektroaltgeräte (EAG)“ bezeichnet. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold oder seltene Erden, aber auch gefährliche Stoffe, die korrekt behandelt werden müssen. Durch eine geregelte Sammlung und ein professionelles Recycling können Schadstoffe vermieden und wichtige Materialien zurückgewonnen werden.
Hersteller und Händler müssen ihre Geräte registrieren und sicherstellen, dass diese nach der Nutzung ordnungsgemäß entsorgt bzw. recycelt werden.(4) Die Konsument*innen haben die Verpflichtung, alte Geräte getrennt von übrigen Abfällen zu sammeln. Für die Sammlung von Haushalts-EAG stehen kostenlose Rückgabesysteme zur Verfügung: kommunale Sammelstellen (in der Steiermark Altstoffsammelzentren und Ressourcenparks), Sammelstellen der Hersteller, Zug-um-Zug-Rücknahme im Handel beim Kauf eines neuen Gerätes ab einer Verkaufsfläche von 150 m2 (bzw. Abholung bei Lieferung neuer Großgeräte). Eine Übersicht aller Sammelstellen in Österreich findet sich unter www.elektro-ade.at.(5)
Besonders wichtig ist die Kennzeichnung durch das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne. Es signalisiert, dass ein Gerät separat gesammelt werden muss. Je besser die getrennte Sammlung funktioniert, desto effizienter können Ressourcen wiederverwendet werden.(6)
Elektro- und Elektronikgeräte begleiten uns in einer digitalisierten Welt. Die EAG-Verordnung stellt sicher, dass ihr Lebensende nicht zur Belastung für Umwelt und Gesundheit wird, sondern eine Chance für eine hochwertige stoffliche Verwertung (d.h.: Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Recycling) bietet. Nachhaltigkeit bedeutet schließlich auch, Altgeräte korrekt zu entsorgen.
Quellen:
(1) Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), BGBl. II Nr. 121/2005
(2) Elektroaltgeräteverordnung – Übersicht:Für welche Geräte gilt die Verordnung? https://www.wko.at/abfall/elektroaltgeraeteverordnung-uebersicht#heading_Definition_des_Herstellers besucht am 02.11.2025
(3) https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/abfall-und-kreislaufwirtschaft/kreislaufwirtschaft/elektroaltgeraete/recht/eag-vo_geltungsbereich.html
(4) Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), BGBl. II Nr. 121/2005
(5) https://www.elektro-ade.at/elektrogeraete-sammeln/liste-der-sammelstellen-in-oesterreich-seite/
(6) Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), BGBl. II Nr. 121/2005
